Partner- und Provisionsbedingungen der Trustcaptcha GmbH für das Partnerprogramm
1 Vertragsparteien, Geltungsbereich, Rechtsnatur
- 1.1 Diese Partner- und Provisionsbedingungen („Partnerbedingungen“) regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Trustcaptcha GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 80995 München, Deutschland („Anbieter“), durch externe Unternehmen („Partner“).
- 1.2 Das Partnerprogramm dient der Vermittlung, Betreuung, technischen Integration und laufenden Unterstützung von Endkunden im Hinblick auf die vom Anbieter angebotenen IT-Dienstleistungen und Softwarelösungen, insbesondere die CAPTCHA-Lösung „TrustCaptcha“ („Leistung“). Der Partner erhält hierfür eine erfolgsabhängige Vergütung (Provision) gemäß § 5 dieser Partnerbedingungen.
- 1.3 Diese Partnerbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Teilnahme durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- 1.4 Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt voraus, dass der Partner bei Registrierung vollständige und zutreffende Unternehmensangaben (einschließlich Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigter Personen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer) übermittelt. Der Anbieter ist berechtigt, die Teilnahme abzulehnen oder bestehende Zugänge zu sperren, sofern Angaben unzutreffend, unvollständig oder nicht belegbar sind.
- 1.5 Der Partner handelt rechtlich und wirtschaftlich auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Zwischen den Parteien wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreterverhältnis (§§ 84 ff. HGB) noch ein Franchise- oder Joint-Venture-Verhältnis begründet. Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung des Anbieters rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben oder entgegenzunehmen.
- 1.6 Diese Partnerbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters („AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Endkunde gelten ausschließlich die AGB des Anbieters. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Partner gelten bei Widersprüchen diese Partnerbedingungen vorrangig.
2 Teilnahmevoraussetzungen, Registrierung, Verifizierung, Vertragsschluss
- 2.1 Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine Registrierung des Partners über die vom Anbieter bereitgestellte Online-Plattform voraus. Mit Abschluss der Registrierung beantragt der Partner die Teilnahme am Partnerprogramm.
- 2.2 Der Anbieter kann für die Freischaltung der Provisionsberechtigung eine Identitäts- und Unternehmensprüfung verlangen. Diese erfolgt nach Wahl des Anbieters durch den externen Dienst Stripe Connect oder einen vergleichbaren Zahlungsdienstleister. Der Partner verpflichtet sich, sämtliche hierfür erforderlichen Informationen, Dokumente und Nachweise wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- 2.3 Auszahlungen von Provisionen erfolgen ausschließlich an verifizierte Unternehmenskonten nach erfolgreichem Verifizierungs-Prozess über Stripe. Bis zur erfolgreichen Verifizierung besteht kein Anspruch auf das Guthaben oder eine Auszahlung.
- 2.4 Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm kommt zustande, sobald (a) der Partner diese Partnerbedingungen im Rahmen des elektronischen Onboardings ausdrücklich akzeptiert, z.B. durch Anklicken der entsprechenden Zustimmungserklärung und (b) der Anbieter die Teilnahme freischaltet.
- 2.5 Der Anbieter ist berechtigt, Gutschriften, Abrechnungen, Provisionsübersichten sowie Zustimmungs- und Verifizierungsnachweise in elektronischer Form zu archivieren und im Falle einer berechtigten behördlichen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- 2.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Freischaltung oder die Auszahlung zu verweigern oder bestehende Zugänge zu sperren, wenn (a) der Verdacht besteht, dass gegen gesetzliche Vorschriften, diese Partnerbedingungen oder die AGB verstoßen wird, (b) unzutreffende oder widersprüchliche Angaben gemacht wurden oder (c) technische oder rechtliche Risiken für den Anbieter bestehen (insbesondere Betrugsverdacht, Missbrauch, Verstoß gegen Sanktionen oder Exportbeschränkungen).
3 Pflichten des Partners
- 3.1 Der Partner führt Handlungen (z.B. Integration, Betreuung, Weiterempfehlung) in eigener Verantwortung aus. Der Partner verpflichtet sich, ausschließlich sachlich korrekte, rechtlich zulässige und nicht irreführende Aussagen zu den Leistungen des Anbieters zu machen. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, keine Funktionszusicherungen, Garantien oder rechtlichen Zusicherungen abzugeben, die über die öffentlich dokumentierten Leistungsbeschreibungen und AGB des Anbieters hinausgehen.
- 3.2 Der Partner verpflichtet sich, keine unlauteren geschäftlichen Handlungen vorzunehmen, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen, keine unzulässige vergleichende Werbung zu betreiben und keine Spam-Akquise (insbesondere unverlangte Massen-E-Mails, automatisierte Nachrichten oder Cold-Message-Spam außerhalb rechtlich zulässiger Grenzen) durchzuführen.
- 3.3 Der Partner verpflichtet sich, dem Anbieter und den Endkunden keine Preise oder Konditionen zuzusagen oder darzustellen, die vom Anbieter nicht freigegeben wurden. Abweichungen von dieser Regelungen müssen explizit vom Anbieter freigegeben werden.
- 3.4 Der Partner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Übermittlung aller endkundenseitig relevanten Daten, einschließlich Firmierung, Rechnungsanschrift und Steuerinformationen des Endkunden. Der Partner sichert zu, nur solche Endkunden als „vermittelt“ oder „betreut“ zu kennzeichnen, zu denen er tatsächlich eine Berechtigungs- oder Betreuungsbeziehung unterhält. Um Provision in Anspruch nehmen zu können, ist der Partner verpflichtet, vermittelte oder betreute Endkunden in der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Partneroberfläche, bzw. durch den Kunden in den technischen Einstellungen, korrekt und vollständig zuzuordnen. Der Partner erkennt an, dass nur solche Endkunden provisionsfähig sind, die im Zeitpunkt der Abrechnung im System des Anbieters einem Partner-Account korrekt zugeordnet sind.
- 3.5 Missbrauchsverbot. Der Partner verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist untersagt: (a) die künstliche, automatisierte oder simulierte Erzeugung von Captchas, Nutzungsvolumen oder ähnlichen Messgrößen ausschließlich zum Zweck der Erhöhung der Provisionsbasis, sowie (b) der Einsatz von technischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Abrechnungs- oder Trackingmechanismen zu manipulieren oder zu umgehen.
- 3.6 Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Pflichten, insbesondere gegen § 3.5, (a) den Partner-Account ganz oder teilweise zu sperren, (b) Auszahlungen zurückzuhalten, (c) bereits ausgezahlte Provisionen ganz oder teilweise zurückzufordern und (d) den Vertrag außerordentlich gemäß § 10.4 zu kündigen.
- 3.7 Der Partner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm bekanntwerdenden nicht öffentlichen Informationen über den Anbieter, insbesondere Preise, technische Informationen, Sicherheitsverfahren, wirtschaftliche Daten, interne Kennzahlen sowie nicht allgemein zugängliche Dokumentation („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht offenzulegen und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
- 3.8 Sanktions- und Compliance-Zusicherung. Der Partner sichert zu, dass er selbst sowie die von ihm vertretene Organisation nicht auf EU-, US- oder UK-Sanktionslisten geführt wird und nicht an Geschäftstätigkeiten beteiligt ist, die gegen geltende Exportkontroll-, Außenwirtschafts-, Korruptions- oder Geldwäschevorschriften verstoßen. Der Partner verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Erfüllung von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Informationen bereitzustellen und den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich daran etwas ändert.
- 3.9 Direktabrerechnung an Endkunden. Die Rechnungsstellung für die Leistungen des Anbieters erfolgt ausschließlich unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Endkunden; Rechnungsadressat und zahlende Stelle müssen der Endkunde sein. Zahlungen durch den Partner oder sonstige Dritte sind unzulässig. Abweichungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform und können eine vorgelagerte Compliance- und umsatzsteuerliche Prüfung voraussetzen; der Anbieter kann eine Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, die Zuordnung von Endkunden zu sperren, Provisionen nach §§ 6.4, 6.5 zurückzuhalten oder zurückzufordern, Leistungen auszusetzen und den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 10.3 zu kündigen.
4 Pflichten des Anbieters
- 4.1 Der Anbieter stellt dem Partner eine technische Plattform zur Verfügung, über die der Partner (a) aktiv zugeordnete Endkunden, (b) daraus resultierende Umsätze, (c) den jeweils geltenden Provisionssatz sowie (d) offene und ausgezahlte Beträge abrufen kann. Die im Dashboard angezeigten Informationen basieren auf automatisierten Systemdaten und dienen der Transparenz, ersetzen jedoch keine Abrechnung. Der Anbieter kann Funktionen des Dashboards jederzeit ändern, erweitern oder anpassen, soweit dadurch keine wesentlichen Pflichten des Partners beeinträchtigt werden.
- 4.2 Der Anbieter berechnet und dokumentiert die dem Partner zustehenden Provisionen auf Grundlage der im Zeitpunkt der Abrechnung im System hinterlegten Daten. Die Abrechnung erfolgt automatisiert im Rahmen des Gutschriftverfahrens nach § 6.
5 Vergütung, Provisionsberechnung und Fälligkeit
- 5.1 Der Partner erhält für jeden, von ihm im Abrechnungszeitraum im System des Anbieters aktiv zugeordneten Endkunden eine erfolgsabhängige Vergütung in Form einer Provision. Provisionserhöhend berücksichtigt werden ausschließlich tatsächlich vereinnahmte, nicht stornierte Nettozahlungen des jeweiligen Endkunden an den Anbieter. Nicht bezahlte, rückbelastete oder erstattete Beträge werden nicht berücksichtigt bzw. können nachträglich abgezogen werden.
- 5.2 Die Zuordnung eines Produkts zu einem Partner sowie deren Aufhebung oder Änderung liegen allein in der Verantwortung von Endkunde und Partner. Änderungen oder Löschungen solcher Zuordnungen können vom Endkunden sowie Partner jederzeit vorgenommen werden, dies liegt außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters. Maßgeblich ist ausschließlich der technische Stand der Zuordnung im Zeitpunkt der Abrechnung. Wird die Zuordnung aufgehoben oder auf einen anderen Partner übertragen, entfällt der Provisionsanspruch des bisherigen Partners ab dem Zeitpunkt der Aufhebung bzw. Übertragung. Ein Anspruch auf Fortzahlung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart wurde.
- 5.3 Die Provision richtet sich nach dem gesamten monatlichen Netto-Umsatz von allen dem jeweiligen Partner im Abrechnungszeitraum aktiv zugeordneten Endkunden. Es gelten folgende Provisionsstaffeln:
- 10 % ab 0,00 EUR,
- 12 % ab 1.000,00 EUR,
- 15 % ab 5.000,00 EUR,
- 20 % ab 15.000,00 EUR.
- Die Einstufung des Partners erfolgt jeweils monatlich neu auf Grundlage des im betreffenden Kalendermonat erzielten, systemseitig registrierten Netto-Umsatzes. Der Anbieter ist berechtigt, die Provisionsstaffelungen, Schwellenwerte oder Programmstufen unter Beachtung von § 9 anzupassen oder zu erweitern. Änderungen gelten ab dem jeweils folgenden Abrechnungsmonat.
- 5.4 Der Anbieter kann befristete Bonus- oder Sonderprogramme einführen, die ergänzend zu diesen Partnerbedingungen gelten. Die Teilnahme an solchen Programmen erfolgt freiwillig. Nach Ablauf der Programmlaufzeit erlöschen damit verbundene Ansprüche automatisch.
- 5.5 Nach Registrierung des Zahlungseingangs im System durch den Anbieter wird der entsprechende Provisionsanteil des Partners nach frühestens vierzehn (14) Kalendertagen dem gesamten auszuzahlenden Provisionsbetrag gutgeschrieben. Die Auszahlung fälliger Provisionen erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern der auszuzahlende Nettobetrag mindestens 50,00 EUR beträgt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, werden die Ansprüche auf den nächsten Abrechnungsmonat fortgeschrieben.
- 5.6 Unabhängig von § 5.5 kann der Anbieter eine Auszahlung bestehender, nicht verfallener Provisionsansprüche vornehmen, auch wenn die Schwelle von 50,00 EUR nicht erreicht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, solche Auszahlungen anteilig oder gebündelt vorzunehmen.
- 5.7 Besteht für einen Partner ein Auszahlungsanspruch, ohne dass ein verifiziertes Auszahlungskonto nach § 2.2 / § 2.3 hinterlegt ist, erinnert der Anbieter den Partner an die Erforderlichkeit der Verifizierung. Beträge, die älter als zwölf (12) Monate sind und für die keine Auszahlungsfähigkeit hergestellt wird (fehlerhafte Angaben / fehlende Verifizierung), verfallen ersatzlos.
6 Abrechnung, Steuern und Gutschriftverfahren
- 6.1 Alle Provisionsbeträge verstehen sich netto zuzüglich etwaiger anfallender Umsatzsteuer. Soweit der Partner im Ausland ansässig ist, erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe des anwendbaren Reverse-Charge-Verfahrens. Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln und aktuell zu halten.
- 6.2 Der Partner erklärt sich mit der Abrechnung im Gutschriftverfahren ausdrücklich einverstanden. Die Abrechnung der Provisionsansprüche erfolgt im Wege des Gutschriftverfahrens („Self-Billing“). Der Anbieter erstellt hierzu im Namen des Partners eine Abrechnung/Gutschrift, aus der sich insbesondere der Abrechnungszeitraum und der auszuzahlende Nettobetrag ergeben. Diese Gutschrift ersetzt eine Rechnung des Partners.
- 6.3 Der Partner erkennt die vom Anbieter erstellte Gutschrift als ordnungsgemäße Abrechnung an, sofern er nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang der Gutschrift in Textform gegenüber dem Anbieter widerspricht. Bei rechtzeitigem Widerspruch prüfen die Parteien die Abrechnung gemeinsam. Bis zur Klärung ist der Anbieter berechtigt, die Auszahlung zurückzuhalten.
- 6.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Abrechnung oder Auszahlung ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass (a) die Zuordnung eines Endkunden auf unzutreffenden Angaben beruht, (b) die Nutzung durch den Endkunden nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, (c) Missbrauch im Sinne von § 3.5 vorliegt oder (d) steuerliche oder regulatorische Gründe einer Auszahlung entgegenstehen.
- 6.5 Der Anbieter ist berechtigt, ausgezahlte Provisionen ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. mit zukünftigen Auszahlungsansprüchen zu verrechnen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die zugrunde liegenden Endkundenumsätze nicht vereinnahmt wurden, rückbelastet wurden, erstattet wurden oder unter Manipulationsverdacht stehen.
- 6.6 Der Anbieter ist berechtigt, Gutschriften, Provisionsabrechnungen und die dazugehörigen Zustimmungs- und Prüfprotokolle in elektronischer Form für einen Zeitraum von bis zu zehn (10) Jahren aufzubewahren, um steuerliche Nachweispflichten zu erfüllen, und diese falls erforderlich den zuständigen Behörden offenzulegen.
7 Datenschutz, Datenzugriff und Informationssicherheit
- 7.1 Die Parteien sind sich einig, dass der jeweilige Endkunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO tätig wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen Anbieter und Endkunde abzuschließenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- 7.2 Der Partner kann im Rahmen seiner Betreuungstätigkeit für einen Endkunden Zugriff auf personenbezogene Daten und Nutzungsdaten des Endkunden erhalten (z. B. Nutzungsstatistiken, technische Logs, IP-bezogene Daten). Der Partner verarbeitet diese Daten eigenverantwortlich als vom Endkunden autorisierter Nutzer. Der Partner verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zu Zwecken der Betreuung des jeweiligen Endkunden zu verwenden und weder unerlaubt für eigene Zwecke auszuwerten noch ohne rechtliche Grundlage an Dritte weiterzugeben.
- 7.3 Der Partner verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten zu treffen (insbesondere Zugangsschutz, Berechtigungsmanagement, Vertraulichkeitspflichten gegenüber eigenem Personal, Verwendung sicherer Zugangsdaten). Etwaige Datenschutz- oder Sicherheitsvorfälle, bei denen der Verdacht besteht, dass personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder gelöscht wurden, sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform mitzuteilen.
- 7.4 Im Rahmen der Registrierung und Verifizierung werden personenbezogene Daten des Partners (einschließlich der vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich Berechtigten) an den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland („Stripe“) übermittelt. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Verifizierungs-Verfahrens, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach Geldwäsche- und Finanzaufsichtsrecht sowie zur technischen Abwicklung von Auszahlungen. Stripe kann Daten im Rahmen seiner globalen Infrastruktur in Länder außerhalb der EU/des EWR übertragen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Stripe unter https://stripe.com/privacy-center/legal
8 Marken- und Nutzungsrechte, technische Integrität
- 8.1 Sämtliche Rechte an Marken, Kennzeichen, Logos, Produktbezeichnungen, Beschreibungen, Screenshots, Marketingmaterialien sowie sämtlichen urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalten des Anbieters verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Partner erhält ein widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht exklusives Nutzungsrecht, diese Materialien ausschließlich zur Bewerbung der Leistungen des Anbieters im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden.
- 8.2 Der Partner ist nicht berechtigt, (a) Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Anbieters in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck einer gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Einheit (z. B. Joint Venture, Vertriebsgesellschaft, Niederlassung) erweckt, oder (b) eigene Marken oder Domains zu verwenden, die mit den Kennzeichen des Anbieters verwechslungsfähig sein könnten.
- 8.3 Der Anbieter ist berechtigt, vom Partner verwendete Werbemittel, Marketingaussagen und Darstellungen der Leistungen anzufordern und auf Übereinstimmung mit diesen Partnerbedingungen, mit gesetzlichen Vorgaben und mit den Markenrichtlinien des Anbieters zu prüfen. Der Anbieter kann vom Partner verlangen, bestimmte Darstellungen zu ändern oder künftig zu unterlassen.
- 8.4 Der Partner ist nicht berechtigt, die Software oder die Programmierschnittstellen des Anbieters in einer Weise zu nutzen, die auf eine Umgehung von Schutz- oder Abrechnungsmechanismen gerichtet ist.
9 Vertragsänderungen
- 9.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese Partnerbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht (z. B. Änderung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, Anpassungen technischer Abläufe, Produkt- oder Sicherheitsanforderungen, Einführung neuer Funktionen oder Diensten, organisatorischen Änderungen oder sonstigen Umständen, die eine Anpassung erforderlich machen.).
- 9.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Provisionsstaffeln gemäß § 5.3 sowie sonstige Vergütungsparameter mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu erweitern, insbesondere wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht (z. B. Änderung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, Produktänderungen, Anpassungen des Vergütungsmodells, Marktveränderungen, veränderte Steuerstrukturen oder technische Weiterentwicklungen). Solche Änderungen gelten ausschließlich für Umsätze, die nach Inkrafttreten der angepassten Staffeln erzielt werden, und berühren keine bereits verdienten Provisionen.
- 9.3 Der Anbieter wird dem Partner Änderungen nach § 9.1 oder § 9.2 mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. In der Änderungsmitteilung weist der Anbieter ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht des Partners sowie die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hin. Widerspricht der Partner den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Partner fristgerecht, bleiben die bisherigen Partnerbedingungen bis zum Inkrafttreten der Kündigung durch den Anbieter oder den Partner gültig. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Falle eines Wiederspruchs durch den Partner mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende zu kündigen.
10 Laufzeit, Kündigung, Haftung, Schlussbestimmungen
- 10.1 Dieser Vertrag beginnt mit der Freischaltung durch den Anbieter nach § 2.4 und läuft auf unbestimmte Zeit.
- 10.2 Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
- 10.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) der Partner gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere aus § 3 (Pflichten des Partners), § 5 (Vergütung) oder § 7 (Datenschutz), verstößt, (b) der begründete Verdacht eines Missbrauchs im Sinne von § 3.5 besteht, (c) der Partner gegen Export-, Sanktions- oder Geldwäschevorschriften verstößt oder auf Sanktionslisten geführt wird oder (d) der Partner unzutreffende oder verfälschte Abrechnungsgrundlagen anlegt oder diese vorsätzlich manipuliert.
- 10.4 Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen sämtliche künftigen Provisionsansprüche. Bereits entstandene und fällige Provisionsansprüche werden nach Maßgabe des § 5 einmalig abgerechnet, sofern kein Sperrgrund nach § 3.6 vorliegt. Das Recht des Anbieters, bei Verdacht auf Missbrauch Auszahlungen zurückzuhalten oder Provisionen zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
- 10.5 Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Partner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungshöchstgrenze je Kalenderjahr entspricht dem Nettojahresbetrag der dem Partner im jeweiligen Kalenderjahr zustehenden bzw. ausgezahlten Provisionen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.
- 10.6 Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Partners gegen diese Partnerbedingungen, gegen gesetzliche Vorgaben (einschließlich DSGVO, UWG, Exportkontroll- und Sanktionsrecht) oder gegen Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte) beruhen. Dies umfasst angemessene Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert und dem Partner Gelegenheit zur Verteidigung gibt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- 10.7 Der Partner ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere Provisionsansprüche, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. § 354a HGB bleibt unberührt.
- 10.8 Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Anbieters können in Textform an die im Partner-Dashboard hinterlegte E-Mail-Adresse oder über Benachrichtigungsfunktionen des Partner-Dashboards erfolgen. Eine Mitteilung gilt spätestens drei (3) Kalendertage nach Versand an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen.
- 10.9 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters und damit München. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Partner am Sitz des Partners in Anspruch zu nehmen.
- 10.10 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.
Stand: 15.12.2025